Kaum ein Software-Angebot kommt heute ohne die zwei Buchstaben aus: KI. Ein Chatbot auf der Website, ein Assistent für Produktbeschreibungen, ein Bildgenerator für den nächsten Social-Media-Post. Mit der KI-Verordnung der EU – international „EU AI Act“ – gibt es jetzt erstmals klare Regeln dafür. Viele Inhaberinnen und Inhaber fragen sich: Gilt das auch für mich, obwohl ich KI nur nutze und nicht selbst programmiere?
Die kurze Antwort: Für die meisten kleinen Betriebe ist der Aufwand überschaubar. Ein paar Punkte sollten Sie aber kennen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regeln rund um KI ändern sich laufend – prüfen Sie bei konkreten Vorhaben den aktuellen Stand.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die erste umfassende Regelung für künstliche Intelligenz. Er gilt in allen EU-Ländern unmittelbar. Der Grundgedanke ist einfach: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung für Menschen und ihre Rechte, desto strenger die Regeln. Harmlose Anwendungen bleiben frei, gefährliche sind verboten. Große, universell einsetzbare Modelle – etwa die Sprachmodelle hinter vielen Chat-Assistenten – bekommen eigene Vorgaben, die aber vor allem deren Anbieter betreffen.
Wichtig für Sie: Die Verordnung unterscheidet zwischen „Anbietern“ (wer eine KI entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet) und „Betreibern“ (wer eine KI geschäftlich einsetzt). Als Betrieb, der ein fertiges KI-Werkzeug nutzt, sind Sie in der Regel Betreiber – mit deutlich weniger Pflichten als der Anbieter.
Ab wann gilt was?
Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, seine Pflichten greifen aber gestaffelt. Die wichtigsten Termine:
- 2. Februar 2025: Die verbotenen KI-Praktiken gelten. Außerdem sollen Betriebe für eine ausreichende „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden sorgen.
- 2. August 2025: Regeln für große, universell einsetzbare KI-Modelle sowie die Aufsichts- und Bußgeldvorschriften.
- 2. August 2026: Die Transparenzpflichten greifen – für die meisten Betriebe der entscheidende Punkt.
- Ende 2027: Die Pflichten für Hochrisiko-KI. Dieser Termin wurde zuletzt politisch nach hinten verschoben.
Weil der Zeitplan zuletzt noch angepasst wurde, lohnt bei konkreten Vorhaben ein Blick auf den jeweils aktuellen Stand der EU-Kommission.
Die vier Risikoklassen
Der AI Act teilt KI in vier Stufen ein.
Verboten (unannehmbares Risiko). Einige Anwendungen sind nicht erlaubt – etwa das Bewerten von Menschen nach sozialem Verhalten („Social Scoring“) oder das Erkennen von Emotionen am Arbeitsplatz. Für normale Betriebe spielt diese Stufe kaum eine Rolle.
Hochrisiko. KI in sensiblen Bereichen: Medizintechnik, kritische Infrastruktur, Personalentscheidungen. Wer KI nutzt, um Bewerbungen automatisch vorzusortieren, kann darunterfallen. Solche Systeme brauchen Dokumentation und Prüfungen.
Begrenztes Risiko: Transparenz. Die Stufe, die fast jeden Website-Betreiber angeht. Wer KI einsetzt, die mit Menschen spricht oder Inhalte erzeugt, muss das offenlegen.
Minimales Risiko. Alles Übrige – Spam-Filter, Produktempfehlungen, viele Alltagswerkzeuge. Hier stellt der AI Act keine besonderen Anforderungen.
Betrifft mich das, wenn ich KI auf meiner Website nutze?
Für die allermeisten Betriebe lautet die Antwort: Sie landen in der Stufe „begrenztes Risiko“ und haben vor allem Transparenzpflichten.
Chatbots müssen sich zu erkennen geben. Haben Sie einen KI-Chatbot auf der Website, muss für Besucher erkennbar sein, dass sie mit einer KI schreiben und nicht mit einem Menschen. In der Praxis genügt oft ein klarer Hinweis am Chatfenster.
KI-Bilder, -Videos und -Texte. Die Pflicht, KI-Inhalte maschinenlesbar zu markieren, trifft vor allem die Anbieter der KI-Werkzeuge, nicht den kleinen Betrieb, der sie nutzt. Eine zusätzliche Offenlegungspflicht gilt für „Deepfakes“ – täuschend echte Bilder, Ton- oder Videoaufnahmen von realen Personen oder Ereignissen. Eine offensichtlich illustrative KI-Grafik auf der Startseite ist in der Regel kein Deepfake. Im Zweifel gilt: lieber kennzeichnen.
KI-Kompetenz im Team. Betriebe sollen dafür sorgen, dass die Menschen, die KI einsetzen, verstehen, was sie tun – angemessen zum jeweiligen Einsatz. Für ein kleines Team reicht oft eine kurze Einweisung und klare Absprachen, wer was womit macht.
Was bei Verstößen droht
Die Bußgelder sind gestaffelt: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken, bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % für Verstöße gegen die meisten anderen Pflichten (dazu zählen die Transparenzregeln). Für kleine und mittlere Unternehmen gilt eine Erleichterung: Hier zählt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Die Zahlen zeigen vor allem die Richtung – bei einem kleinen Betrieb, der KI sauber und transparent einsetzt, ist das Risiko gering.
Was Sie jetzt tun können
Ein ruhiger Dreischritt reicht für den Anfang:
- Auflisten, wo überall KI im Einsatz ist – Chatbot, Terminassistent, Texte, Bilder.
- Prüfen, ob Besucher es erkennen können, wenn sie mit einer KI sprechen.
- Festlegen, bei welchen automatisch erstellten Inhalten ein Hinweis sinnvoll ist.
Vieles davon lässt sich beim nächsten Website-Update einfach miterledigen.
Transparenz ist ein Vertrauenssignal
Ein Chatbot, der ehrlich sagt, dass er eine KI ist, wirkt seriöser als einer, der so tut als ob. Wir bauen Websites, die solche Hinweise von Anfang an mitdenken – unauffällig im Design, klar für Besucher. Wenn Sie überlegen, KI auf Ihrer Website einzusetzen, oder unsicher sind, ob Ihr jetziger Auftritt dazu passt, schauen wir uns das gemeinsam an. Ein Blick in unsere Pakete zeigt, was dazugehört.
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